Wir freuen uns auf Ihren Besuch!

Getestet, genesen oder geimpft!

Bitte beachten Sie die derzeit geltenden Corona-Regelungen – der Zutritt zum Il Melograno ist nur unter drei Voraussetzungen möglich:
 
Getestet

  • Sie legen einen negativer PCR-Test vor (maximal 72 Stunden alt – Gültigkeit 3 Tage)
  • oder einen Antigen-Test (maximal 48 Stunden alt – Gültigkeit 2 Tage)
  • oder einen Antigen-Selbsttest mit digitaler Lösung (maximal 24 Stunden alt – Gültigkeit 1 Tag)
  • Ausnahmsweise können Sie direkt bei uns im Restaurant einen Antigen-Selbsttest unter Aufsicht des Betreibers oder einer von ihm beauftragten Person vor Ort durchführen. Dieser „Nasenbohr-Test“ dauert nur wenige Minuten und gilt nur für diesen einen Besuch. Der Test muss unmittelbar nach Betreten des Restaurants vorgenommen werden. Die Kosten dieses Tests, den wir zur Verfügung stellen, betragen 15 EUR.
  • Für Kinder werden Schultests als Eintrittstests anerkannt

 Genesen

  • Sie legen eine ärztliche Bestätigung über eine in den letzten sechs Monaten überstandene Infektion mit SARS-CoV-2 vor, die molekularbiologisch bestätigt wurde
  • oder einen Nachweis nach § 4 Abs. 18 EpiG oder einen Absonderungsbescheid, wenn dieser für eine in den letzten sechs Monaten vor der vorgesehenen Testung nachweislich mit SARS-CoV-2 erkrankte Person ausgestellt wurde,
  • oder einen Nachweis über neutralisierende Antikörper, der nicht älter als drei Monate sein darf 

Geimpft

  • Sie bringen Ihren Nachweis über eine erfolgte Erstimpfung ab dem 22. Tag nach der Erstimpfung mit, wobei diese nicht länger als 3 Monate zurückliegen darf oder
  • den Nachweis über die Zweitimpfung, wobei die Erstimpfung nicht länger als neun Monate zurückliegen darf,
  • oder den Nachweis für die Impfung ab dem 22. Tag nach der Impfung bei Impfstoffen, bei denen nur eine Impfung vorgesehen ist, wobei diese nicht länger als 9 Monate zurückliegen darf,
  • oder den Nachweis der Impfung, wenn diese nicht länger als 9 Monate zurückliegt und wenn 21 Tage vor Impfung ein positiver PCR- Test bzw. vor der Impfung ein Nachweis über neutralisierende Antikörper vorlag

Wir bitten außerdem um Ihr Verständnis, dass wir folgende personenbezogene Daten unserer Gäste erheben müssen

  1. Name
  2. Geburtsdatum
  3. Gültigkeitsdauer des Nachweises und
  4. Barcode bzw. QR-Code

 Darüber hinaus sind wir von den Behörden berechtigt, Daten zur Identitätsfeststellung zu ermitteln, d.h., wir dürfen auch einen Ausweis zur Identitätskontrolle verlangen.